Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr komplexes Feld. Baurecht lässt sich in einen öffentlichen – und einen privaten Teil gliedern.

Das öffentliche Baurecht enthält Vorschriften, die die rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens betreffen. Dazu gehört unter anderem die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Behörde. In diesem Rechtsbereich verfügt in unserer Kanzlei auch Rechtsanwalt Klaus Huber über vertiefte praktische Kenntnisse. Er gehört seit über 10 Jahren dem Bauausschuss der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl an, also dem für den Vollzug für Baurecht zuständigen Gremium der Stadt.

Das private Baurecht hingegen beschäftigt sich vornehmlich mit dem Zustandekommen und der Durchführung von Bauverträgen. In der Praxis besonders relevant ist die Frage des Umgangs mit Baumängeln. Um Unklarheiten vorab zu Beseitigungen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens vorab durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen gerichtstauglich prüfen zu lassen, ob Baumängel bestehen.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Kompetenzen und Erfahrungen im Baurecht und kann bei allen Fragen in diesem Rechtsgebiet zur Seite stehen. Seit Jahren vertreten wir mittelständische Unternehmen und Handwerker in die Wirtschaftsregionen Ostalbkreis, Heidenheim, Ansbach und Crailsheim, aber auch zahlreiche Kunden in baurechtlichen Angelegenheiten.