Bei vielen Verträgen, die Rechtsanwälte im Rahmen von gerichtlichen Streitigkeiten in die Finger bekommen, muss sich der Mandant die Frage gefallen lassen: „Warum sind Sie mit diesem Vertrag nicht vor der Unterschrift zu mir gekommen?“ Die Antwort ist meistens gleich: „Wir haben befürchtet, dass die Beratung zu teuer wird.“ Dies hat zur Konsequenz, dass regelmäßig „Google & Kollegen“ konsultiert werden und bodenständige Unternehmen mit Vertragsformularen operieren, die Ihnen im Prozess das Genick brechen.

Die Frage „ist dieser Vertrag juristischen in Ordnung“ kann meistens bejaht werden. Was dabei allerdings nicht geprüft wird ist die Frage, ob in dem Vertrag auch das steht, was der Unternehmer hineininterpretiert oder was ihm wichtig gewesen wäre. Gerade hier wird häufig an der falschen Stelle gespart.

Unsere Kanzlei über die juristische Ausbildung in allen gängigen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Klaus Huber ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). Er ist auch als Mediator tätig.
Modernste EDV-Ausstattung der Kanzlei ermöglicht schnelle Kommunikation und enge Vernetzung zwischen Rechtsanwalt und Mandant.
Guter Rat muss nicht teuer sein. Seit über 25 Jahren bietet unsere Kanzlei für mittelständische Unternehmen in außergerichtlichen Angelegenheiten monatliche Beratungs-Flatrates an. Dabei beraten wir persönlich und vor Ort im Unternehmen. Der monatliche Fixbetrag wird nach individuellen Bedürfnissen vereinbart. Mitarbeiter müssen dann keine Scheu mehr vor dem Controlling haben, wenn sie Beratung in Anspruch nehmen. Grobe handwerkliche juristische Fehler werden dadurch vermieden.