
MEDIZINRECHT
Das Medizinrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arzt und einem Patienten.
Wir legen gemeinsam mit ihnen nach einer Analyse der Sach- und Rechtslage fest, welches Verfahren bei einem Behandlungsfehler durch einen Arzt für sie das richtige ist.
Schwerpunkte:
– Krankenakten anfordern und auswerten
– Fehlerhaft Behandlung eines Patienten durch einen Arzt
– Fehlerhafte Aufklärung eines Patienten durch einen Arzt
– Befunderhebungs- und Diagnosefehler durch einen Arzt
– Ermittlung eines Schadens, der durch einen möglichen Fehler des behandelnden Arztes entstanden ist
Häufige Fragen:
– Liegt überhaupt ein Arztfehler vor?
– Welche Möglichkeiten habe ich als Patient, meine Rechte zu wahren und gegen einen Arzt vorzugehen?
– Welche Risiken können bestehen?
– Welche Erfolgsaussichten habe ich?
– Wie kann ich Beweise sichern?
– Gibt es eine Möglichkeit, sich gütlich zu einigen, etwa bei einer Gutachter- oder Schlichtungskommission?
– Übernimmt meine Krankenkasse die Rechtsanwaltskosten?
Huber & Collegen beraten sie umfassend und kompetent im Bereich des Medizinrechts.